So führen Sie Arbeitsmittelprüfung durch

Profitieren Sie von den Erleichterungen im Wartungsplaner

Arbeitsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit im Arbeitsschutz!

Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person
Profitieren Sie von den Erleichterungen im Wartungsplaner. Unsere Experten zeigen Ihnen wie!
Komfortable und übersichtliche Erfassung und Verwaltung aller Arbeitsmittel im Betrieb.

Die Arbeitsmittelprüfung ist neben der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen eine elementare Säule im Arbeitsschutz.



Achtung: Änderung der BetrSichV in Kraft – zu Ihrem Vorteil!
Am 18.11.16 wurde die Änderung der Artikelverordnung, mit der unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung geändert wird, im Bundesgesetzblatt (BGBl. 54/2016) veröffentlicht.
Inkrafttreten der BetrSichV war bereits ein Tag später.
Diese Änderungen bringen für Sie als Arbeitgeber erhebliche Erleichterungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel durch „befähigte Personen“. Dieser Personenkreis wird zukünftig ausgeweitet und die Prüfanforderung gelockert.




Der Gesetzgeber misst dem Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie als Prüfplaner bei der Prüfplanung fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einer schlechten Betriebssicherheit. Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüf- und Wartungsplanungsdokumente auf dem Prüfstand stehen.

Ein Dokumentation von Prüfterminen muss intuitiv bedienbar und für alle eine effiziente Lösung sein.
Wartungsplaner verschafft Ihnen einen unternehmensweiten Einblick. Mit nur wenigen Klick.
Ein Dashboard macht aus der Prüfplanungsprogramm eine intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt.
Die Software deckt die Anforderungen im Arbeitsschutz und in der Arbeitssicherheit ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitsschutzprozessen herauszuholen.

Behelfsmäßige Insellösungen, Listen und endlose Excel-Tabellen gehören der Vergangenheit an.
Unsere Software enthält alles mit, was Sie benötigen. Die Arbeitsschutzmanagement Software unterstützt Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und damit Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Überprüfen Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen und verringern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

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