Verantwortlichkeit der Brandschutzbegehung klären?
Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Brandschutzbegehung
Wann findet die regelmäßige Brandschutzbegehung statt?
Es besteht die gesetzliche Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig sog. Brandschutzbegehungen stattfinden.
Wo steht die gesetzliche Grundlage?
Die Grundlage für die Brandschutzbegehung ist § 10 Arbeitsschutzgesetz. Um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erfolgen. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen umgehend beseitigt werden.
Was muss bei Brandschutzbegehungen kontrolliert werden?
- Gangbarkeit und Sicherheit der Fluchtwege
- Funktionsfähigkeit der Brandschutzabschlüsse
- Vorhandensein und Funktionsfähigkeit der Brandbekämpfungseinrichtungen
- Zugänglichkeit von Alarmierungseinrichtungen und Notabschaltungen zu Brandschutzzwecken