Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
Management der Prüftermine mit einer digitalen Lösung
Die Digitalisierung nimmt Auswirkung auf jede Branche.
Im Wartungs- und Prüfmanagement werden digitale Verfahren und Lösungen verstärkt zum alltäglichen Begleiter.
Mobile Erfassungsgeräte und Softwarelösungen kommen verstärkt zum Einsatz und unterstützen nachhaltig.
Die ideale Ergänzung zum HOPPE Wartungsplaner sind die mobilen Lösungen.
Durch die Apps lässt es sich per Smartphone auf Wartungsaufgaben, Wartungsberichte und Prüfprotokolle schnell und flexibel zugreifen.
Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.
Unsere Consultants betreuen Sie bei der Einführung und unterstützen Sie laufend beim Einsatz der Software.
Die Rückmeldung unserer Kunden ist immer eindeutig:
Die Stärke einer Software liegt darin begründet, wie gut sie Ihre Routineaufgaben unterstützt.
Die hohe Akzeptanz, die schnelle Einführungszeit und die Flexibilität vom Wartungsplaner wird derzeit von keinem anderen System auf dem Markt erreicht.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
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