DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Aus unternehmerischer Sicht ist es notwendig, die Produktivität und damit die Wirtschaftlichkeit des Wartungsmanagement immer wieder zu verbessern. Soweit es mit den verfügbaren technischen und organisatorischen Mitteln möglich und rechtlich zulässig ist.

Wenn die Wartungszyklen verändert werden, beeinflusst dies meist auch die Wartungskosten.
Eine wichtige Aufgabe des Wartungsmanagement ist es deshalb, termingerecht die Wartungen durchzuführen Das ist die Controlling-Aufgabe im Wartungsmanagement, die Sie mit der Software Wartungsplaner im vollen Umfang abdecken.

Sicherheitsanforderungen erfüllen, indem die Umsetzung von HSE-Vorschriften vereinfacht wird.
Als Instandhaltungsleiter stehen Sie jeden Tag vor der Herausforderung, eine optimale Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zu gewährleisten. Unsere Instandhaltungssoftware trägt dazu bei, die Betriebszeit der Anlagen aufrecht zu erhalten. Eine Instandhaltungsmanagementsoftware stellt die notwendigen Daten bereit, die für fundierte Entscheidungen rund um die Instandhaltung und Wartung erforderlich sind. Mithilfe unser Instandhaltungsverwaltung legen Sie eine kostengünstigste Wartungsstrategie fest. Ineffiziente Anlagen werden schnell identifiziert.

Was ist CMMS, IPS oder Wartungssoftware?
Instandhaltungssoftware, CMMS, IPS oder Wartungssoftware sind verschiedene Bezeichnungen für eine Software, die Abläufe der Instandhaltung und Wartung systematisch abbilden. Hierbei werden Wartungsaufgaben bereitgestellt.
Basierend auf Auswertungen der Wartungen Störungen und Reparaturen optimieren Sie Ihre Instandhaltungsabläufe.




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