DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

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  • Einhaltung aller Instandhaltungsterminen
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  • Überblick der Tätigkeiten und Aufgaben der Instandhaltung

Was steht in einem Wartungsplan?
Mit dem Wartungsplaner ermöglichen Sie eine intuitive und einfache operative Durchführung von Instandhaltungsprozessen.
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern intuitive Anweisungen und Checklisten bereit, planen Ihre Tätigkeiten und profitieren von umfassender Transparenz aller Wartungsaufgaben.




Elektroprüfung Messgeräte

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Prüfgerät zur Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701-0702

Für Ihre Pflichtprüfungen: Prüfgeräte VDE Normen 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel / Geräte). DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)