Wer ist für die Leiterprüfung verantwortlich?

Einfach klar und übersichtlich - Wartungsplaner um Leitern und Tritte zu prüfen

Software zur Dokumentation der Überprüfung von Leitern und Tritten - Regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Grundlage ist die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten: DGUV Information 208-016

Gewerblich genutzte Leitern sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen. Die systematische Überpru¨fung von Leitern und Tritten lässt sich z. B. mit Hilfe einer Software via Smartphone oder Tablet durchfu¨hren. Die DGUV Information 208-016 ist eine Ergänzung, in der eine „Handlungsanleitung fu¨r den Umgang mit Leitern und Tritten“ auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung erarbeitet wurde.

Im Arbeitsalltag kommen Leitern regelmäßig zum Einsatz.
Für eine sichere Verwendung müssen Leitern regelmäßig geprüft werden! Dabei ist es egal ob es kleiner Tritt oder große Standleiter ist. Leitern müssen vor jeder Verwendung auf offensichtliche Schäden oder Mängel geprüft werden. Zudem sollte regelmäßig eine Prüfung durch eine befähigte Person mit Sachkundenachweis gemäß DGUV Vorschrift 208-016 erfolgen!

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen dokumentiert werden.

Jährliche Prüfung Leitern und Tritte
Fehlerhaftes Verwenden von Leitern und Tritten kann zu Unfällen führen. Denken Sie daran, dass jährlich die Prüfung der Leitern und Tritten nach den aktuellen Vorschriften durchführt werden muss.
Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin.

Erstellen Sie eine Übersicht der Leiterprüfungen im Betrieb
Wartungsplaner bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen. Die Software Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).



Einfach klar und übersichtlich
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten, Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016
Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Leitern und Tritte zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Leitern Voraussetzung. Aus diesem Grund kann mit Hilfe der Software Wartungsplaner eine Checkliste die regelmäßige Sichtprüfung stattfinden. Die Sichtkontrolle bezieht sich auf Beschädigungen. Die Dokumentation ist eine Zuarbeit für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens. Die Sichtkontrolle wird durch geschulte Personen in regelmäßigen Abständen vorgenommen.
Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.




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Erfolgreiche Einhaltung und Durchführung von Wartungsterminen stellen für Unternehmen meist vor eine große Herausforderung.
Mit normalen Office-Programmen, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Wartung eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt die Wartungsmanager schnell an seine Grenzen.

Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Wartungsmanagement unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Eine Wartungs-Management-Software zeichnet beispielsweise die Wartungstermine zuverlässig auf.

Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Wartungsprozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.

Desktop und App – für jeden die richtige Lösung
Wartungs am Desktop planen und mobil per App erledigen. Der Wartungsplaner bietet beides und ist somit die ideale Lösung für Teams aus Anlagenbedienern, Instandhaltern und Produktionsleitern. Unsere Software vernetzt übrigens nicht nur Wartungsteams, sondern besitzt auch Schnittstellen zu anderen Systemen.

Mit der HOPPE Instandhaltungssoftware greifen Sie auf einen einheitlichen, aktuellen und übersichtlichen Datenbestand zu.
Alle Informationen sind sofort verfügbar. Die Basis im Instandhaltungsmanagement ist die strukturierte Verwaltung aller prüfpflichtigen Objekte mit Prüfterminen, Fristen, Dokumenten und technischen Daten.

Die Anlagenstruktur wird auf mehreren Ebenen (Typ, Gruppe, Ort, Kostenstelle,..) abgebildet.
Die Darstellung in Ebenen wie die Windows Ordnerstruktur ist übersichtlich, transparent und leicht nachvollziehbar.
Mit unserem Tool haben Sie eine Instandhaltungssoftware, die funktional und leicht zu bedienen ist.
Sie haben mit umfassenden Filter- und Suchfunktionen unkomplizierten Zugriff auf die gewünschten Daten.
Die integrierten Reports und Auswertungen können Sie individuell gestalten.
Exportfunktionen erlauben zusätzliche Weiterverarbeitung der Daten in anderen Programmen, wie Beispiel Microsoft Excel.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002




Leitern und Tritte - Regelmäßige Prüfung ist Pflicht!

Leitern und Tritte prüfen

Jährliche Prüfung Leitern und Tritte

Arbeiten mit Leitern, Tritten, Treppen und Arbeitsbühnen in Zukunft noch sicherer machen.