Alles in einer Software vereint
Verwalten Sie Ihre Arbeits- und Betriebsmittel so komfortabel und rechtskonform wie nie zuvor und vergessen Sie keine Prüftermine und Prüfungen mehr.
Die Durchführung und Dokumentation von Wartungen und Sachkundeprüfungen war noch nie so einfach!.
Chancen und Herausforderungen der mobilen Instandhaltung
Die mobile Instandhaltung ermöglicht es Technikern und Mitarbeiter der Instandhaltung, vor Ort auf wichtige Informationen zuzugreifen, sowie Störungen, Schäden und Rundgänge zu dokumentieren.
Dadurch können Unternehmen ihre Instandhaltungsprozesse effizienter gestalten, die Reaktionszeiten verkürzen und die Produktivität steigern.
Die mobile Instandhaltung ist eine grundsätzliche Technologie und Arbeitsweise, die für alle Branchen und Bereiche Vorteile mit sich bringt.
Dabei geht es in erster Linie darum, die Instandhaltungsprozesse abzubilden.
Das heißt, überall wo Wartung und Instandhaltung gemacht wird, kann auch eine mobile Lösung gewinnbringend eingesetzt werden.
Effizienzgewinne dank mobiler Instandhaltung
Es gibt Unternehmensbereiche, in denen das Erfassen von Daten vor Ort und Aktualität der Daten mit einer mobilen Lösung besonders zum Tragen kommen.
Je größer beispielsweise die Fläche ist, auf der Instandhaltung betrieben wird, desto größer ist der Vorteil, Daten nicht über einen Desktop aufrufen zu müssen, sondern mobil am Smartphone oder Tablet.
Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt.
Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung