Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn bestellt

Software für SiGeKo zur Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbschG

Was ist ein SeGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Auswirkungen auf der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Wie führende eine Software-Lösung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Software Wartungsplaner ist die optimale Softwarelösung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Erfüllen Sie die arbeitssicherheitstechnischen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV).



SiGe-Koordinator legt die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des SiGeKo laut Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.




So halten Sie den Arbeitsschutz aktuell ! Arbeitsschutzverantwortliche

Software Arbeitsschutz aktuell. Maßnahmen steuern
Was mus im Arbeitsschutz aktuell erfüllt werden?
Immer aktuell die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb planen
mehr lesen

Planungs-Software mit vielfältigen Funktionen. Termine  koordinieren.

Planungssoftware um Termine zu koordinieren
Termine im Betrieb koordinieren
Planungssoftware.Übersicht Software für Unternehmensplanung
mehr lesen

Kein Aufwand mehr mit Kalibrierprotokollen. Kalibrierung dokumentieren

Software für die professionelle Kalibrierung aller Messmittel
Software für Mess-, Prüf- & Registriergeräte
Effizienz durch Zeitersparnis - Wartungsplaner beschleunigt Ihren Kalibrierprozess
mehr lesen

Mit unserem Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen zum Wartungspl

Erfahrung: Unser Team unterstützt Sie bei Fragen
Unser Team unterstützt Sie bei allen Fragen
Mit unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen
mehr lesen




Die Instandhaltung und die Wartung optimal organisieren
Um Produktionsanlagen störungsfrei und kosteneffizient zu betreiben, wird in vielen Fertigungsbetrieben seit vielen Jahren die Hoppe Instandhaltungssoftware Wartungsplaner eingesetzt. Es gilt die Instandhaltung, die Wartung (predictive maintenance) optimal zu organisieren.
Von der Inspektion über die Reparatur und Wartung bis hin zur Instandsetzung sind die Aufgaben zu steuern und natürlich auch zu überwachen.

Mit dem Wartungsplaner als Instandhaltungssoftware kann eine hohe Anlagenverfügbarkeit gewährleistet werden. Ebenso werden die Ausfallzeiten minimiert.
Der Wartungsplaner versteht sich als leistungsstarke Software die für reibungslose und effiziente Arbeitsprozesse im Wartungsmanagement sorgt.

Das Hauptziel der Software Wartungsplaner ist eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen zu garantieren. Maschinenausfälle und Unterbrechungen in der Produktion sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Der Wartungsplaner verwaltet die Geräte, Maschinen und Anlagen
Sie werden an den nächsten Prüftermin erinnert.
Mit der Software behalten Sie das gesamte Management zu Ihrem Geräten, Maschinen und Anlagen immer im Blick.
Verpassen Sie keine Prüf- und Wartungstermine mehr. Egal ob Sicherheitsprüfungen, wiederkehrende Wartungen, Serviceverträge oder sonstige Laufzeiten. Der Wartungsplaner erinnert Sie rechtzeitig automatisiert mit einer eMail.

Ein zu 100 % digitalisierter Instandhaltungsprozess verbessert die Effizienz
Moderne Instandhaltungssoftware für Produktion und Betriebstechnik Die Hoppe Instandhaltungssoftware mit dem Modul Instandhaltung gilt als einfach zu bedienendes Dokumentationswerkzeug für alle Belange der technischen Anlagen.

Die Instandhaltungssoftware bildet alle Anforderungen an ein modernes Computerized Maintenance Management System ab.
Neben der digitalen Überwachung von Wartungs- und Prüfterminen können mit dem integrierten Dokumentenmanagement die Checklisten, Wartungs- und Prüfprotokolle an die ausgeführten Arbeiten angehängt werden.

Reduzieren Sie den Aufwand und haben Sie immer alle Assets im Unternehmen im Blick
Verwalten Sie alle bestehenden Geräte und Maschinen digital.

Digitalisieren Sie Ihren Maschinenpark? Wartungsdaten effektiv nutzen
Wie viel ungenutztes Potenzial schlummert in Ihren Wartungen?
Und wie können Sie sicherstellen können, dass die Daten, die Sie generieren, auch wirklich effektiv genutzt werden, um Ihre Produktionsprozesse zu optimieren?

Arbeitsmittelprüfung m Betrieb
Unsere Software zur Arbeitsmittelprüfung dokumentiert den Prüfservice für Arbeitsmittel nach den Vorgaben der DGUV. Durch regelmäßige Prüfungen und Inspektionen gewährleisten Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und halten die rechtliche Vorgaben ein. Durch die digitalisierte Wartungsplanung, Dokumentation und Planung mit der Erinnerungsfunktion halten wir Ihren Eigenaufwand so gering wie möglich.

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.

Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.

Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.

Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.

Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.




Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

zentrale Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung geregelt

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig