Unterweisungen gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 verwalten
Terminieren Sie die Unterweisungen in nur einem System.
Unterweisungen gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 verwalten
Vergessen Sie nicht die verpflichtende Elektro Jahresunterweisung! Der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen.
Bei jedem Unfall prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
Kostengünstig und sicher erfüllen Sie Ihre Pflichten mit dem Wartungsplaner die Dokumentation der Elektro-Jahresunterweisung.
Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Dokumentieren Sie rechtssicher in nur einem System Ihre Präsentation zu den Unterweisungen.
Ihre Vorteile:
Zeitsparend: Alle Unterweisungen werden in der Planungssoftware terminiert und die Inhalte werden hier dokumentiert. Keine Recherchen, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress!
Rechtssicher: Mit den unterschriftsfertigen Dokumentationsvorlagen zum Ausdrucken erhalten Sie direkt einen rechtssicheren Nachweis für jede Unterweisung.
Der ausdruckbare Nachweis der Unterweisung dokumentiert rechtssicher, dass die Unterweisungsinhalte erhalten und verstanden wurden.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.