Im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich verhalten

Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einbinden

Jährliche Unterweisung für Arbeitnehmer nicht vergessen Die Unterweisung von Mitarbeitern ist eine Unternehmerpflicht. Deshalb liegt die Verantwortung für die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer.

Entdecken Sie unsere Unterweisungslösung.
Die Unterweisung gehört zu den grundlegenden Faktoren im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wie Sie Ihrer Unternehmerpflicht für die Unterweisung im Arbeitsschutz rechtssicher dokumentiert können, zeigt Ihnen der Wartungsplaner Software als Unterweisungsmanager gezeigt.

Unterweisung Unternehmerpflicht - betriebliche Organisation zum Arbeitsschutz



Arbeitsschutzgesetz und die DGUV - folgende Grundregeln zu beachten
Über das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die unternehmerischen Grundpflichten geregelt. Neben der betrieblichen Organisation zum Arbeitsschutz sind u.a. folgende Grundregeln zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisen
  • Auswahl Personal
  • Auswahl Arbeitsmittel
  • Erste Hilfe




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Überwachung und Protokollierung regelmäßiger Wartungs- und Prüfarbeiten.
Dies umfasst nicht nur die von Berufsgenossenschaften und Prüforganisationen vorgeschriebenen Wartungsintervalle, sondern ermöglicht auch die Umsetzung von hausinternen Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Für jede Wartung, Reparatur oder Instandsetzung wird ein Bericht angelegt. Hier können umfangreiche Detailinformationen gepflegt werden. B ei dem Bericht wird der gewünschte Wartungszeitpunkt definiert. Außerdem wird die zuständige Person und der Zyklus der wiederkehrenden Wartung definiert.
Mit der e-Mail Benachrichtigungsfunktion ist es möglich sich an den Wartungstermin erinnern zu lassen.
Nach erfolgter Wartung kann dieser das ausgefüllte Wartungsprotokoll angehängt.

Die 5 häufigsten Fragestellungen und Herausforderungen, die Sie mit einem Wartungsplaner lösen

  • Was muss geprüft bzw gewartet werden?
  • Wer muss die Prüfung durchführen? ( Fachkraft für Arbeitssicherheit / externe Firma)
  • Welche Rechtsgrundlage und Vorschrift gilt bei der Prüfung?
  • Welche Arbeiten und Arbeitsschritte müssen wie oft durchgeführt werden?
  • Wie werde ich an den wiederkehrenden Prüftermin erinnert?




Die Unterweisung ist Unternehmerpflicht!

Unternehmerpflicht für die Unterweisung

betriebliche Organisation zum Arbeitsschutz

Unterweisungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen und zu dokumentieren