Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung



Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung




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Sichern Sie ihr Unternehmen rechtlich ab und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Unfällen - planen Sie im Wartungsplaner die nächste Prüfung der Leitern und führen Sie die Leiterprüfung mit unserer Checkliste zur Leiterprüfung normgerecht und regelmäßig durch!

5 Fragestellungen, die Sie mit dem Wartungsplaner leicht beantworten

  • Wann muss welches Gerät gewartet werden?
  • Wann steht eine neue Kalibrierung an
  • Wann sollte welcher Mitarbeiter seine Zertifikate und Schulungen erneuern?
  • Wissen Ihre Mitarbeiter, welche Arbeitsgeräte noch sicher zu benutzen sind?
  • Wie sieht es mit den Wiederholungsprüfung aus?

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Sie Software erinnert Sie automatisch an wichtige Prüftermine.
Sicherheitszertifikate und Prüfhistorien zu jedem Geräten werden in der Software bereit gehalten. So erfüllen Sie mit minimalem Zeitaufwand lückenlos alle Dokumentationspflichten der Betriebssicherheitsverordnung.

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Die Software speichert den Nachweis der Unterweisung. Sie haben immer im Blick, wer wann wie unterwiesen wurde, und können das jederzeit belegen. Rechtssichere Archivierung der Unterweisungen: Sie haben alle Nachweise immer griffbereit – auch im Audit.




Betriebliche Unterweisung Ziele gezielt verfolgen.

Ziel: Unterweisung dokumentieren

Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus § 9 Betriebssicherheitsverordnung