Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie die enorme Anzahl an gesetzlichen Vorschriften jederzeit gezielt im Blick behalten
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01
So können Sie die Brandschutzanforderungen einhalten
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Unternehmer die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Dazu zählt, dass Brandschutzanforderungen eingehalten werden.
Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?
Wenn es um den Brandschutz im Betrieb geht, ist der Unternehmer in erster Linie dafür verantwortlich, die Räumlichkeiten und Arbeitsstätten nach den geltenden Vorschriften auszurichten, sodass keine Gefahr für den Menschen besteht. Das Unternehmen kann die Schutzpflicht auch an Führungskräfte übertragen, wenn dies explizit und schriftlich festgehalten wird.
Arbeitnehmer hingegen müssen gemäß der Brandschutzunterweisung handeln und tragen somit auch zur Unternehmenssicherheit bei. Hinzu kommt, dass beschäftigte Fremdfirmen den Brandschutz ebenfalls nicht gefährden dürfen. In diesem Fall ist der Unternehmer nach wie vor für die Einhaltung verantwortlich, sollte nichts anderes geregelt werden.
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