Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen lassen!

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgehalten

Aktuelle Vorschriften zur Brandschutzordnung sicher umsetzen
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen. Werden Räume anders genutzt als bisher , so sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Prüftermine im Brandschutz müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
Mit der Software Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Das Tool bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen und eine rechtssichere Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen.



Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben:
Hinterlegen Sie im wartungsplaner praktische Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsvorschriften.




Auch in Ihrem Unternehmen gibt es eine Vielzahl von regelmäßigen Pflichten:
Von der Elektroüberprüfung, über die Wartung von Feuerlöschern, Fahrstuhlprüfung, Klimaanlagen und anderen Geräten bis zu den Fortbildungspflichten Ihrer Mitarbeiter.

Haben Sie alle Ihre Pflichten im Blick?

  • In welchem Zeitraum sind Ihre Feuerlöscher zu überprüfen?
  • Wer muss eigentlich wann Ihre Brandmeldeanlage kontrollieren?
  • Und wie oft und durch wen ist Ihr Aufzug zu warten?
  • Haben Sie alle diese Vorschriften und Termine im Kopf?
  • Erinnern Sie sich an alle Termine?

Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns selbstverständlich, was von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
hier.




Brandschutzordnung - Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben

Brandschutzordnung im Betrieb

regelmäßig die Brandschutzordnungen aktualisieren

Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall