Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Mobile Wartungsplaner App bietet vielfältige Möglichkeiten
Mit der mobilen Wartungsplaner App haben Sie sehr einfach, komfortabel und schnell Zugriff auf die wichtigsten Informationen der einzelnen Betriebs- und Arbeitsmittel.
Die mobile Wartungsplaner App bietet vielfältige Möglichkeiten vom Prüfstatus, über technische Stammdaten bis hin zur Anzeige der Checklisten und Prüf- / Wartungsprotokolle.
Auch die hinterlegten Bilder, Zeichnungen, Zertifikate, etc. können direkt abgerufen und bearbeitet werden.

Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.
Die Arbeitsschutz-Management Software unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus ISO 14001 zum Umweltschutz und OHSAS 18001. Unsere Software bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz eine umfassende Lösung zum Managen von Arbeitsschutzmängeln.

Intuitive Bedienung und eine einfache Schnittstelle zu anderen Systemen.
Schnittstellen sind für eine einfache Bedienung das A und O. Keiner möchte tausende prüfpflichtige Gegenstände wie Maschinen und Anlagen manuell eintragen, wenn diese bereits in Excel-Listen existieren. Aus diesem Zweck haben wir auf ein offenes System gesetzt um mit einfachen CSV / EXCEL Importen den Start zu vereinfachen.

Managen Sie jetzt Aufgaben schnell und einfach per App mit WARTUNGSPLANER!
So sehen Sie Informationen zu Ihren Wartungen auf einen Blick und finden heraus, wo Sparpotenzial liegt oder Leistungen verbessert werden können. Ganz nebenbei können Sie die Wartung mit Bildern und einem Video dokumentieren.
Wünschen Sie mehr Klarheit bei Ihrer Wartungssituation? Mit WARTUNGSPLANER! managen Sie alle Aufgaben digital und übersichtlich in einer App. Sie sehen auf einen Blick sämtliche Details zu bestehenden Aufgaben und erfahren.

Die Software Wartungsplaner dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Der Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung ist für Wartungen und Instandhaltung von technischen Anlagen konzipiert. Mit der Software stellen Sie den funktionsfähigen Zustand von Betriebsanlagen, Maschinen und Betriebsmitteln sicher.
Die Software dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben. Neben den Wartungen werden auch die Reparaturen, Inspektionen und Instandhaltungen von technischen Geräten verwaltet.

Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.

Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:

  • Krane
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Brandschutztore und –türen
  • Leitern, Tritte und Regale
  • Toren, Türen und Fenstern
  • elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
  • Hebebühnen,Überladebrücken
  • Kettenprüfungen
  • Anschlagmittel
  • Feststellanlagen

Kennzahlen für das Wartungsmanagement
Steuern Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Prüftermine und Wartungen mit den richtigen Kennzahlen!
Wir bieten eine moderne Wartungsplaner Software für eine erfolgreiches Management der Wartungen.

Dank fortschrittlicher Technologien können Sie manuelle Prozesse automatisieren und Ihre Abläufe effizienter gestalten.
Profitieren Sie von Zeitersparnis, reduzierten Fehlern und einer verbesserten Skalierbarkeit. Durch eine effektive Datenverwaltung und -analyse erhalten Sie wertvolle Einblicke für fundierte Entscheidungen.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

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